AGB

1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung gebucht und zugesagt ist.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung 80 Prozent des vereinbarten Preises zu bezahlen. Falls es möglich sein sollte die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten, entfällt diese Zahlungspflicht.

5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Todtmoos.